Zwei Mädchen klettern gemeinsam über Mauer, Landschaft Hintergrund mit Wiesen, Wäldern und Himmel

»LEADER«

Mit dem Förderbaustein »LEADER« wird die Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategien in den anerkannten LEADER-Regionen im Rahmen von Einzelmaßnahmen gefördert. Die Projekte tragen zur Steigerung der Wirtschaftskraft und der Lebensqualität in ländlichen Gemeinden bei. Die vielfältigen Vorhaben reichen dabei von der Vermittlung generationenübergreifender Hilfe im Alltag über die Etablierung digitaler Kommunikationsplattformen für Dörfer und innovative Mobilitätslösungen für ländliche Orte bis hin zu Fragestellungen der Biodiversität oder des Ressourcenschutzes. LEADER eine Maßnahme im Rahmen des GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland. Die Fördermittel stammen aus dem EU-Haushalt und aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen. | Letzte Aktualisierung: 15.05.2024

 

Welcher Bereich wird gefördert?Alle Engagementbereiche
Wer kann eine Förderung beantragen?Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Bis wann kann ein Antrag gestellt werden?Anträge können laufend gestellt werden
Wie hoch ist die Fördersumme?Bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei einer Höchstfördersumm von max. 250.000 Euro je Vorhaben
Benötige ich Eigenmittel?Ja, ein Eigenanteil von mind. 30% der Projektausgaben muss erbracht werden.
Welche Finanzierungsart hat das Förderprogramm?Die Förderung erfolgt als Erstattungsleistung im Rahmen einer Anteilsfinanzierung.
Wer ist die Zielgruppe der geför-derten Maßnahme?u.a. Kinder und Jugendliche, Familien, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund, engagierte Personen in den ländlichen Räumen, weitere Zielgruppen

 

Was ist sonst noch wichtig?

  • Eine Förderung ist nur in einer der aktuell 45 LEADER-Regionen möglich.  Ob Ihre Gemeinde Teil einer LEADER-Region ist, können Sie hier sehen
  • Über die Förderwürdigkeit Ihrer Projektidee entscheidet die sogenannte Lokale Aktionsgruppe, ein regionales Gremium aus öffentlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren aus Ihrer Region.
  • Die zum 01.01.2023 gestartete Förderperiode läuft bis zum Ende des Jahres 2027. Bis dahin können Projekte angestoßen und durchgeführt werden.

Wer ist meine Ansprechperson für das Förderprogramm?

Bewilligungsbehörden für die LEADER-Förderung sind die Dezernate 33 der jeweils zuständigen Bezirksregierung. Konkrete Projektideen können darüber hinaus an die LEADER-Regionalmanagements in der jeweiligen Region gerichtet werden.